Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Runeflinger

Super Moderator

Beiträge: 4 754

Registrierungsdatum: 9. Mai 2008

Wohnort: Schleswig-Holstein

  • Private Nachricht senden

21

Montag, 17. Juni 2024, 10:49

Hallo @Variasm: ,

GTÜ, Dekra und andere werden sich an dieselben Regeln halten müssen wie der TÜV, das sind rechtlich alles Beliehene, die ihre Gutachten erstellen. Da erwarte ich keine relevanten Unterschiede.

Wenn kein e*...- Nr. auf dem Typenschild ist, vermute ich, dass Dir kein COC-Papier helfen wird, weil die sich ja gerade auf eine e*...-Nr. beziehen. Selbst wenn der Wagen technisch identisch zum EU-Modell ist (was bzgl. Abgas oder Bremsen nicht unbedingt der Fall ist), glaube ich nicht, dass man an das Fahrzeug eine zusätzliche e*-Nr. drantackern kann.

Ich würde mich zuerst an Subaru Deutschland wenden (und nicht an eurococ): Subaru D wird Dir zunächst sagen können, ob sie für den Impreza ein COC ausstellen dürfen (vermutlich nein, s.o.) und donst ein Datenblatt ausstellen können zu ähnlichne Kosten wie eurococ

Am wichtigsten: Habe ich recht verstanden, dass Du der Eigentümer bist und das selbst schon vor einem Umzug nach D in Polen benutzt hast? Dann würde ich unbedingt mit dem Prüfer (TÜV o.a.) und der Zulassungsstelle reden (ich weiß nicht, wo zuerst) und darauf hinweisen, dass es sich bei dem Wagen um UMZUGSGUT handelt. Zumindest bis vor kurzem gab es bei ein paar Vorschriften Erleichterung für Umzugsgut, damit Leute "IHR" Auto weiter nutzen können, während US-Import-Unternehmen die Vorgaben regulär einhalten mussten.

Viel Erfolg!

Gruß Runeflinger
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
- Fun: JDM '05 Impreza WRX STI Spec C
- Alltag (Sommer): 2023' Subaru BRZ
- Alltag (Winter): 1990' Mitsubishi Galant EXE
- Trailer + Gepäck: JDM '04 Forester STI
- Youngtimer: XT, '92 Brumby, '87 Mitsubishi Galant

Variasm

Anfänger

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 15. Juni 2024

  • Private Nachricht senden

22

Montag, 17. Juni 2024, 12:43

Vielen Dank, dass Sie sich mit meinem Fall befasst haben und mir zusätzliche Hinweise geben konnten!
Ich werde das Autokennzeichen anhängen - es gibt kein e*.


https://yourimageshare.com/ib/6SdS0yJ250

Die subaru.de hat mir geantwortet, dass sie in der Lage sind, die Datenblätter zu meinem Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, vielleicht wäre das bei der "Vollinspektion" hilfreich und einige Daten würden aus den Datenblättern entnommen werden?

Und, ja, glücklicherweise bin ich der Autobesitzer und das Auto ist seit 2020 auf mich zugelassen, so dass ich es noch 180 Tage lang mit polnischen Kennzeichen in Deutschland fahren kann - die Zeit für die Zulassung reicht also aus. Ist es möglich, mehr Informationen über das Verfahren der Autoanmeldung in Deutschland zu bekommen, wenn es bereits in einem anderen EU-Land zugelassen war?
Vielen Dank im Voraus.

EJ20_Hawk

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 1 842

Registrierungsdatum: 8. Januar 2016

Wohnort: östl. Ruhrgebiet

  • Private Nachricht senden

23

Montag, 17. Juni 2024, 13:08

Ist es möglich, mehr Informationen über das Verfahren der Autoanmeldung in Deutschland zu bekommen, wenn es bereits in einem anderen EU-Land zugelassen war?
Zulassung Importfahrzeug

Demnach benötigst du ein Datenblatt (vorzugsweise von Subaru Deutschland) und eine normale Hauptuntersuchung.

Zurzeit ist neben dir 1 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

1 Besucher