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Brauche ich COC Papiere wenn der Wagen eine EG Typennummer hat (im Format e1*XX/XX*XXXX) und ich keine Vollabnahme durchfuehren lassen will?
Zitat
Bei gebrauchten Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) gemacht werden; nur für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Mecki« (30. August 2017, 05:24) aus folgendem Grund: Rechtschreibung
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »pro« (2. September 2017, 15:47)