Moin Zusammen
Wenn ich kurz aus dem Werkzeugkoffer plaudern darf:
Glasbruch Front- und Heckscheibe ist von der
TK (abzgl. SB) gedeckt.
Üblicherweise wird die Scheibe ausgetauscht und eine Rechnung geschrieben, auf der nur steht "Austausch der Frontscheibe" plus übliches Material und Lohn.
Im Regelfall geht das auch so durch.
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Leistungspflicht:
- die Gesellschaft schreibt in ihren Bedingungen, dass eine Beschädigung von aussen erfolgt sein muss, damit der Leistungsfall eintritt
- wenn die Gesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass ein Dritter den Schaden herbeigeführt hat, so ist dieser ersatzpflichtig, nicht die Versicherung des VN
Daraus resultiert dann eben ein "geeignetes Verhalten" des VN

- mehr sag ich dazu hier mal nicht
Und dran denken: formal ist der Betrieb gehalten, die ausgebaute Scheibe eine angemessene Zeit zur Begutachtung durch einen Beauftragten zu lagern oder vor der Entsorgung eine geeignete Dokumentation zu erstellen, aus der z.B. auch eindeutig sichtbar hervorgeht, was der Grund für die Zerstörung war...
Es soll da ein paar Gesellschaften geben [
klick! und Folgende... ] die schicken dann schon gern mal Jemanden vorbei oder fordern auch bei einem Glasbruch die Unterlagen an und finden dann einen Grund, die Leistung zu verweigern...