Hi Andreas,
die zulässigen Achslasten sind in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt 8 vermerkt - vorne 8.1, hinten 8.2. Wichtig ist aber auch, das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten (in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt F.1 bzw. F.2). Die AHK-Last ist beim Zugfahrzeug nämlich Zuladung!
Unter den geschilderten Umständen sollte aber eigentlich noch alles im grünen Bereich sein. Es ist sogar so, dass Du Dir ausrechnen solltest, ob Ladung aus dem Wohnwagen nicht noch in das Zugfahrzeug kann. Fahrphysikalisch betrachtet ist es durchaus sinnvoll, das Zugfahrzeug so schwer wie erlaubt und den Wohnwagen so leicht wie möglich zu haben.
Außerdem musst Du die zulässige Stützlast des Wohnwagens ja nicht ausreizen. Pack nix schweres in den Gaskasten und nimm ggf.
Alu-Gasflaschen 
statt der üblichen Stahlflaschen. Nur eines solltest Du aus Gründen der Fahrstabilität nicht machen: Im Wohnwagen Ladung nach hinten schaffen, um die Anhängelast vorn zu reduzieren.