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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark
Servus,
Ich hätte gerne gelbe Nebelscheinwerfer, ...
Grüße
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Myfirstsubaru« (4. Februar 2019, 10:14)
Da war mit "beides" wohl eher das Folieren oder das Einsetzen einer gelber Leuchtmittel gemeint, was beides nicht erlaubt ist.Natürlich ist beides nicht erlaubt da man in beiden Fällen ein zulassungspflichtiges Bauteil verändert oder nicht so betreibt wie es zugelassen wurde.
Dort steht auch drin das nur ein bestimmter Gelbton erlaubt ist. Also wenn Gelbe Nebelscheinwerfer dann bitte welche mit E zeichen . Denn nur diese sind erlaubt.
Das ist mMn nicht erlaubt. Wenn Nebler angebaut sind, müssen sie auch funktionieren.was aber erlaubt ist, ist, die scheinwerfer mit gelbem klebeband zuzukleben und den stecker zu ziehen, um die nebellampen auszuschalten
Das ist mMn nicht erlaubt. Wenn Nebler angebaut sind, müssen sie auch funktionieren.was aber erlaubt ist, ist, die scheinwerfer mit gelbem klebeband zuzukleben und den stecker zu ziehen, um die nebellampen auszuschalten