Also beim P1 fehlt eben genau diese Abgasrichtlinie... (Ziffer 46.1 oder 46.2 auf dem CoC)
Deshalb kriegt man in der CH den P1 nicht einfach "nur" mit nem CoC durch die MFK.
Fehlt diese Nummer auf dem Dokument, ist das komplette Dokument gemäss StVA ungültig...
-> Die Probleme beim Import/Zulassen beginnen jetzt

Einfach nur das originale Gutachten nachreichen wird nicht akzeptiert!
Hoffe bei dir steht die Richtlinie drauf,
ansonsten viel Glück mit dem Abgasgutachten.
(Oder was eben bei euch in DE auch geht, sind Vergleichsgutachten

)
pro