für die CH gilt (aus eigener erfahrung):
ich war mit der blitz unterwegs, ohne silencer. und wie es halt so ist... polizeikontrolle

der polizist merkte sofort, dass die auspuffanlage zu laut war --> auto beschlagnahmt, resp. still gelegt und anzeige! ich musste der polizei bis zur MFK folgen und mein auto dort stehen lassen. konnte dann zu hause laufen
es hiess (ich hab's so schriftlich gekriegt):
- Inverkehrsetzen und Führen eines nicht betriebssicheren und vorschriftswidrigen Fahrzeuges / Art. 29 SVG i. V. m. Art. 93 Ziff. 2 Abs. 1 SVG
- Vornehmen von unerlabuten Änderungen an einem Fahrzeug / Art. 219 ABs. 2 lit. a VTS
- Verursachen von Lärm / Art. 42 Abs. 1 SVG i. V. m. Art. 90 Ziff. 1 SVG
Die durch das Fahrzeug erzeugten Geräusche dürfen das technisch vermeidbare Mass nicht überschreiten (Art. 53 VTS). Die nicht originale Auspuffanlage verursachte Lärm. Die Messung ergab einen Wert von 102 dB/A. Der Sollwert beträgt 82 dB/A
nun könnt ihr euch selber ein bild machen, was auf euch zukommt, wenn ihr ohne silencer fährt. wie gemessen (lärm) wurde, weiss ich nicht.
gute nacht, giova
geändert von: giova on 02/11/2006 00:28:31